Mit der Schufa hatte sicher schon fast jeder zu tun. Ist sie doch ein detaillierter Überblick dessen, was man im Leben an Bank und Kaufgeschäften absolviert. Neben vielen positiven Sachen, kann es durchaus auch einmal passieren, dass man mal vergisst eine Rechnung zu begleichen oder eine Rate aus den unterschiedlichsten Gründen nicht auf das Konto des Gläubigers geht. Dies hat dann im schlimmsten Fall einen negativen Eintrag in die Schufa zur Folge. Dies ist ein klein wenig ärgerlich, zumal dieser unter Umständen auch Einfluss darauf hat, wenn man eine Altersvorsorge abschließen möchte.
Unterschied aktuelle und erledigte Forderungen
Allgemein entstehen die negativen Einträge immer dann, wenn eine Forderung nicht beglichen wurde. Anbieter, die für einen Altersvorsorge Abschluss einen Blick in die Schufa werfen, schauen vor allem ob es sich hierbei um eine aktuelle oder bereits erledigte Forderung handelt. Die erledigten Forderungen können noch bis zu drei Jahre danach in der Übersicht stehen. Diese sind jedoch für Versicherungen und andere Anbieter für Altersvorsorge Pakete nicht weiter von Belang, da sie ja bereits bezahlt worden sind.
Anders sieht es aus, wenn die negativen Einträge in der Schufa noch aktuell sind, und der Gläubiger noch einen großen Teil seines Geldes bekommt. Da schauen die Berater rund um die Altersvorsorge dann etwas genauer hin. Denn bei aktuellen Förderungen ist derjenige, der noch Geld bekommt, per Gesetz auch dazu berechtigt, seine Forderung per Pfändung durchzusetzen. Hier darf er dann alles Geld pfänden, was über den nötigen Selbstbehalt hinausgeht.
In Sachen Altersvorsorge verhält es sich dabei so, dass dieses angesparte Geld nicht dem derzeitigen Lebensumstand dient und somit auch aus dem Mindestselbstbehalt herausfällt. Rechtlich gesehen zählt die Altersvorsorge nämlich als Vermögen und so kann jeder, der in der Schufa offene Forderungen hat, dieses Geld auch für sich pfänden. Dies bedeutet für den Sparer letztlich, dass sein bisher angespartes Geld aus der Altersvorsorge dank eines aktuellen negativen Eintrages in der Schufa unwiederbringlich weg ist.
Abschluss kann problematisch werden
Wer eine Altersvorsorge abschließen möchte, der hat bekanntlich die Qual der Wahl. Denn die Modelle rund um dieses Thema sind recht vielfältig und reichen ja von einer Art Investmentfond bis hin zu eine Versicherung. Jedoch ist für viele dieser Anlagen auch ein Blick in die Schufa notwendig. Tauchen dort negative Schufa Einträge auf, dann könnte das auch einen erheblichen Einfluss auf den Abschluss haben. Insbesondere dann, wen es dabei um Versicherungen und ähnliche Dienstleister geht, kann es passieren, das diese einen Vertragsabschluss für eine Altersvorsorge von vorn heran ablehnen. Möchte man dennoch einen Abschluss für eine Altersvorsorge machen, bleibt einem nichts anders übrig, als erst einmal die Forderung zu begleichen und möglichst am Ende der drei Jahre nochmal bei dem Anbieter nachzufragen.