Haftungsrisiko: Übersetzungen von Betriebsanleitungen

Am 9. Juni 2006 wurde im EU-Amtsblatt die Neufassung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG veröffentlicht. Es dauerte dann noch ein paar Jahre, bis alle EU-Mitgliedsländer diese Neufassung in nationales Recht umsetzten. In Deutschland beispielsweise bis zum 29. Dezember 2009. Von diesem Zeitpunkt an gab es jedoch einige Änderungen, so etwa die Bedingung, dass Betriebsanleitungen grundsätzlich in der Sprache des Anwenderlandes abzufassen sind. Dies gilt auch für Produkte, die nicht in der EU hergestellt, sondern in die EU importiert werden. Hierbei ist zu beachten, das dem Produkt sowohl die Originalbetriebsanleitung, wie auch die Übersetzung beigefügt sein muss.

Übersetzungen von Betriebsanleitungen

Im Segment der Geschäftsbeziehungen bestehen hierzu Varianten. So kann der Lieferant eines Produktes, das wiederum nur dem Einbau in ein anderes Produkt dient, dessen Betriebs- und Wartungsanleitung in einer EU-Amtssprache abfassen, die der Geschäftskunde akzeptiert. In diesen Fällen muss es nicht unbedingt die jeweilige Landessprache sein. Produkte, die direkt an den Endverbraucher gehen, müssen jedoch mit einer Betriebsanleitung in der Landessprache ausgestattet sein.

Nun steht in Punkt 1.7.4.1. d) der Maschinenrichtlinie folgender Satz: „Bei der Abfassung und Gestaltung der Betriebsanleitung für Maschinen, die zur Verwendung durch Verbraucher bestimmt sind, muss dem allgemeinen Wissensstand und der Verständnisfähigkeit Rechnung getragen werden, die vernünftigerweise von solchen Benutzern erwartet werden können. Zitat-Ende“. Dieser Satz ist im Besonderen bemerkenswert in der Betrachtung so mancher Betriebsanleitungen, die Geräten, Maschinen, Spielzeugen, Möbeln oder sogar Fahrzeugen wie Fahrrädern beigefügt sind.

Wachsende Herausforderungen durch Globalisierung

Der weltweit vernetzte Handel stellt immer größere Anforderungen an die Unternehmen. Fachgerechte Übersetzungen spielen vor allem im betrieblichen Ablauf eine große Rolle, wenn das Unternehmen über Zweigstellen im Ausland verfügt, mit denen eine fehlerfreie und schnelle Kommunikation gewährleistet werden muss. Auch Anleitungen, die beispielsweise in der Produktion eingesetzt werden, dürfen keine Fehler enthalten. Die Folgen fehlerhafter Übersetzungen können mitunter fatale Folgen haben. Mit Hilfe von Fachübersetzungen lässt sich auch der potentielle Kundenkreis erweitern, indem Kunden im Ausland angesprochen werden.

Fehlerhafte Übersetzungen führen hier nicht nur zu Schwierigkeiten in der Kommunikation, sondern hinterlassen beim Kunden keinen guten Eindruck und könnten diesen so abschrecken. Ein weiteres Beispiel stellt unter anderem das Mieten einer Wohnung im Ausland dar. Auch hier empfiehlt es sich, auf einen Fachübersetzer zurückzugreifen, damit rechtliche Unklarheiten vermieden werden. Um eine fehlerfreie Übersetzung zu gewährleisten, sollte das passende Unternehmen mit der Übersetzung beauftragt werden. Wichtig ist dabei vor allem, dass dieses mit Muttersprachlern zusammenarbeitet, die zudem über fachliche Kompetenzen verfügen.

Qualität bei Übersetzungen ist Trumpf

Doch nicht selten ist es eine Wort für Wort Übersetzung, die mithilfe von Übersetzungssoftware aus dem Internet entstand. Dabei entsteht oft genug großes Rätselraten, was denn nun gemeint ist und mitunter sind die Folgen davon falsch zusammengebaute Produkte, die entweder nicht genutzt werden können oder sogar zu Verletzungen der Nutzer führen. Inzwischen sind in praktisch allen EU-Mitgliedsländern von Gerichten Urteile zur Produkthaftung aufgrund mangelhafter Betriebsanleitungen ergangen. Teilweise sogar Urteile des Europäischen Gerichtshofs. Dass was der oder die deutsche Endverbraucherin mit Betriebsanleitungen erlebt, ist in Europa nicht die Ausnahme.

Italienische, französische oder spanische Kunden ärgern sich gleichermaßen damit herum. Wobei die sehr komplexe deutsche Sprache für eine Übersetzungssoftware eine Vielzahl von Hürden beinhaltet, die es praktisch unmöglich macht, eine grammatikalisch richtige Übersetzung herzustellen. In Europa bestehen 24 Amtssprachen. Wer als Händler oder Hersteller in der EU Produkte vertreibt, geht mit mangelhaften Betriebsanleitungen ein hohes Haftungsrisiko ein.

Das Fazit

Es lohnt sich, dazu die Lösungen von GDS zu betrachten. Das Unternehmen bietet nicht nur Fachübersetzungen in eine Vielzahl von Sprachen an, inklusive der 24 EU-Amtssprachen, sondern auch Redaktionssysteme, die bei häufigen Übersetzungen die technischen Redakteure eines Herstellers oder Händlers sinnvoll unterstützen und so wertvolle Zeit und damit Kosten einsparen. Damit das Haftungsrisiko nicht zum Problem wird, ist fehlerfreie Übersetzung notwendig.