Unter dem Oberbegriff „Schadensversicherung“ fallen all jene Versicherungen, die für nachweisliche Schäden an Personen, Besitz und Vermögen aufkommen. Dabei gilt das Prinzip der konkreten Bedarfsdeckung. Der Versicherungsnehmer darf sich durch die Versicherungsleistung nicht bereichern, ihm steht nur der Ausgleich des entstandenen Schadens zu. Folglich ist die Höhe der Versicherungsleistung unmittelbar von den Kosten abhängig, die der Schaden de facto verursacht.
In der Regel muss der Schaden nachgewiesen werden, etwa durch ein Gutachten oder eine Rechnung. Weitere Faktoren, die in die Berechnung der Versicherungsleistung einfließen können, sind eine vertraglich vereinbarte Höchstsumme oder eine festgelegte Selbstbeteiligung. Darüber hinaus kann der Zeitwert eines Sachgegenstandes, das heißt eine Wertminderung durch Alter und Abnutzung, eine Rolle spielen.
Zu den Schadensversicherungen zählen die Hausratversicherung, die verschiedenen Kfz-Versicherungen, die Rechtsschutzversicherung, die Privathaftpflichtversicherung, die Tierhalterhaftpflicht, die Gebäudeversicherung, die Bauherrenversicherung, die Firmenversicherung und die diversen Sachversicherungen, die nach Bedarf einzeln abgeschlossen werden können, wie zum Beispiel Reisegepäckversicherung, Bootsversicherung, Fahrradversicherung oder Kunstversicherung.
Bei der großen Anzahl an Schadensversicherungen, die in Deutschland angeboten werden, ist es entscheidend, genau abzuwägen, welche Versicherungen für eine Person, eine Familie oder eine Firma wirklich sinnvoll sind. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland allerdings für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt die Forderungen von Seiten einer anderen Partei ab, die durch das Fahrzeug einen nachweislichen Schaden erlitten hat, zum Beispiel im Zuge eines Verkehrsunfalls. Die Privathaftpflichtversicherung ist dagegen nicht gesetzlich vorgeschrieben, zählt aber zu den besonders häufig abgeschlossenen Schadensversicherungen. Die Privathaftpflichtversicherung deckt eventuelle Schadensersatzforderungen ab, die an eine Privatperson oder dessen Familie gestellt werden.
Ebenfalls sehr gängig ist die Hausratversicherung, die Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände eines Haushaltes schützt. Die meisten Menschen haben einen Haushalt und wollen diesen so sicher wie möglich wissen. Die Haftpflichtversicherung deckt Kosten ab, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruch oder Vandalismus entstehen. Verschiedene Erweiterungen sind möglich. Gleichzeitig gibt es auch gewisse Einschränkungen, auf die Versicherungsnehmer unbedingt achten müssen, sowie Pflichten, die der Versicherungsnehmer zu erfüllen hat, etwa eine ausreichende Beheizung im Winter, um Schäden durch Frost zu vermeiden, oder die Installierung von Einbruchmeldeanlagen, sofern sehr viele wertvolle Gegenstände zum Haushalt gehören. Es kommt immer wieder vor, dass sich verschiedene Schadensversicherungen überschneiden, in einem solchen Fall übernimmt in der Regel der zuerst in Anspruch genommen Versicherer.